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Aus mittelalterlichen Urkunden
(Quelle: Volker Rusteberg, Geschichte des Dorfes Halchter, Wolfenbüttel 1988)

Die erste urkundliche Erwähnung Halchters als "haletre" stammt aus dem Jahre 1149 n. Chr., als die Pfarrkirche in Halchter - abgezweigt von der Mutterkirche in Groß Stöckheim - eingerichtet wird.

"im Namen der heiligen Kirche zu Hildesheim. Wir wollen kund tun allen Gläubigen Christi, kommenden und gegenwärtigen, daß wir die Kirche in Halchter mit eben der Gnade, die sie von unseren Vorgängern erlangt hatte, auf Rat und Bitte unserer Freunde unter Zustimmung des Archidiaconus Herman, bedacht haben; (... )."

Wenn auch kein Zweifel daran bestehen kann, daß der Ort Halchter schon vor 1149 bestanden hat, so erscheint er jedoch erst seit Anfang des 13. Jh. häufiger in den Urkunden. 1219 wurde zwischen Albert von Ahlum und dem Kloster Riddagshausen ein Streit um Güter in Mascherode beigelegt, wonach das Kloster als Entschädigung vier Hufen in Bungenstedt und zwei Hufen in Halchter erhielt. Die Beilegung des Streits wurde u. a. bezeugt von "Thancolfus de Halechtere", des weiteren erscheinen noch 1249"Berna(r)dus de Halhtere", Namensgeber des Bernardusrings im neuen Siedlungsteil, und 1280 "Bernardus et Heinricus frates dicti de Hailectere", womit sich aber vorerst die Spur dieses ritterlichen Geschlechts aus Halchter verliert. Es scheint jedoch weiter in Halchter ansässig gewesen zu sein, denn 100 Jahre später ist überliefert, daß "Rothger van Halchtere" Bürgermeister und Rat zu Goslar über den Zeitpunkt einer Zusammenkunft benachrichtigte.

Die Urkunden des 14. Jh. beinhalten zum größten Teil Pachtungen oder Tauschverträge von Ländereien. Neben den welfischen Herzögen verfügten kirchliche Einrichtungen über einen erheblichen Grundbesitz. Die herzoglichen Ländereien wurden entweder im Eigenbetrieb als Vorwerk geführt oder als Lehen vergeben. Lehensnehmer waren zumeist Adlige oder Braunschweiger Patrizier, Bauernlehen sind in Halchter nicht nachweisbar. Die Bauern hatten gegen Abgabenleistungen ein Nutzungsrecht am Hof, kein Eigentum. Die Situation des mittelalterlichen Bauern hier war trotz rechtlicher, sozialer und wirtschaftlicher Unterschiede zu anderen Landschaften - aber auch untereinander - gekennzeichnet durch die Unfreiheit und Abhängigkeit. Herzogliche Lehen in Halchter waren u. a. vergeben an die von Uehrde (1318: 41/2 Hufen), an Gustedt und von Vechelde (1374: 4 Hufen), an von ütze (1368: 4 Hufen, 2 Höfe). Denen von Ütze war Herzog Magnus der Ältere als seinen Amtsleuten 100 lötige Mark - Münzen aus reinem Silber - schuldig geblieben, wofür er ihnen am 4. Juni 1368 Höfe und Kothen nebst den dazu gehörigen Hufen Landes mit allen Rechten an Feld, Wiesen, Wasser, Holz und Weide in Halchter verpfändete .

Auch verpfändete der Landesherr ganze Dorfschaften als "Friedegut", so z. B. am 24. August 1341: "Lüdiger (... ) der Droste und Burchard von Weferlingen, Ritter, bekunden, daß Otto und Wilhelm, Herzöge von Braunschweig und Lüneburg, ihnen für 200 Mark Haus Wenden, ersterem aber allein Haus Wendhausen verpfändet haben, auch sollten beide Offenhäuser der Herzöge bleiben, jedoch für Kriegsfall zu etwaigen Schadensersatz die Dörfer Denkte und Halchter ihnen als Friedegut gegeben werden".

Bei fast der Hälfte des halchterschen Landes waren die Grundherren kirchliche Einrichtungen, z. B.:

  • das Stift St. Cyriacus besaß 1219125 vier Hufen. 1542 und um 1600 bereits 7112 Hufen.
  • das Kloster Dorstadt besaß 1320 eine Hufe.
  • das Kloster Heiningen besaß 1309 die "Kroneshufe".
  • das Kloster Riechenberg besaß 1308 112 Hufe.
  • der Bischof von Hildesheim vergab 1489 an die von der Asseburg fünf Hufen und Höfe als Lehen.
  • das Thomashospital vor Braunschweig kaufte 1346 einen Hof von denen von der Asseburg, 1352 von der Gemeinde den "Alten Kirchhof", 1566/um 1600 umfaßte der Besitz einen Ackerhof mit 6 Hufen Land.
  • vom Blasiusstift wurde 1398 Besitz in Halchter verzeichnet, mit 6112 Hufen war es im 16. Jh. einer der größten Grundbesitzer.

Ebenso wie an die weltlichen Grundherren mußten die das Land bewirtschaftenden Bauern für das Nutzungrecht Abgaben an die kirchlichen Einrichtungen leisten.

Die Vergabe von Lehen durch die welfischen Herzöge war im 13.114. Jh. jedoch auf der halchterschen Feldmark keineswegs unproblematisch. Die Burg Wolfenbüttel war erst endgültig nach dem Aussterben der Hohenstaufen und dem Tode Gunzelins (1254), Reichstruchseß unter dem welfischen Kaiser Otto IV. und dessen hohenstaufischen Nachfolger Friedrich 11., durch die Eroberung Herzog Albrecht 1. und König Wilhelm von Holland 1255 in welfischen Besitz gekommen. 1283 wurde dann durch Herzog Heinrich den Wunderlichen Wolfenbüttel als Grenzbefestigung gegen das Bistum Hildesheim ausgebaute Das Vordringen in den Machtbereich des Stifts Hildesheim, das die Halchteraner als seine Untertanen betrachtete - die Grenze an der Landwehr am Bungenstedter Turm wurde endgültig erst nach der Hildesheimer Stiftsfehde im 16. Jh. festgelegt - mußte zu Auseinandersetzungen führen. 1369 wurden durch den hildesheimischen Vogt Bodo von Saldern 500 (!) Schafe vom Dorf Halchter weggenommen.

"Dit is de scade, den de bischop van Hildensen unde sine voghede ghedan hebbet den borgheren von Brunswik unde eren meyeren Bodo van Saldere de let nemen to Halchtere vifhundert shapl."

Im Herbst 1404 wurden durch den Ritter Bodo von Schwicheidt aus Flachstöckheim, Knappe des Bischofs Johann von Hildesheim, sieben Pferde beim Dorf Halchter weggenommen. Deutlich wird der Hintergrund der Auseinandersetzung durch die Klage des Bischofs auf die Beschwerde des Herzogs: die Herzöge beeinträchtigten das Eigentum des Stifts, zu dem Land und Leute gehörten, die die bewilligten Beeden (Steuern) nicht gegeben hatten. Deshalb sei der Ritter zur Wegnahme der Pferde berechtigt gewesen.